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AGB / Impressum
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Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG, Amtsgericht Köln HRA 21072
Komplementärin GP Management GmbH, Amtsgericht Köln HRB 47951
Geschäftsführer Dr. Martin Küster
Kaiser-Wilhelm-Ring 34
D - 50672 Köln (Germany)
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Telefon: (+49) 0221 - 399 8990 Telefax: (+49) 0221 - 399 8993
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2.Verweise und Links
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4.Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite
weiterverwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen diese Textes der Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem
Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISE UND TICKETBUCHUNGEN
§ 1 Reiseleistungen
Unsere zugrunde gelegten Pauschalpreise beinhalten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Die Prospektangaben sind bindend. Welche Leistungen im Detail vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
Bestellung und Buchungsbestätigung (Reisevertrag). Unsere Angebote und Preise richten sich an private Abnehmer.
Preise für gewerbliche Abnehmer zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Bei der Bestellung von einzelnen Leistungen
(Tickets, Hotels u.ä. ) ist immer auch eine deutsche Reiseleitung sowie ein Shuttletransfer ab unseren bzw.
den Hotels unserer Touristikpartner Leistungsbestandteil des Vertrages (Leistungspaket).
§ 2 Verbindlichkeit/Vertragspartner
Alle Buchungen im Rahmen von Kurzreisen und Ticketbestellungen haben für den Buchenden verbindlichen Charakter.
Mit der Buchung/Bestellung geben Sie ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Rechts ab, welches durch unsere
Bestätigung zum Vertrag führt (Angebot und Annahme). Wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, so gilt dies
als ein neues Angebot unsererseits, an das wir für fünf Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses Angebot binnen der Frist annehmen. Bleibt eine Annahme
Ihrerseits aus, so kommt kein Reisevertrag zustande. Sind lediglich einzelne Tribünenplätze nicht mehr
verfügbar, hat Grand Prix Travel Team das Recht, die gebuchten Plätze auf Plätze der gleichen oder besseren
Kategorie umzubuchen, ohne dass dies als ein neues Angebot im Sinne von Absatz 1 gilt. Dasselbe gilt für Hotels
oder Hotelzimmer! Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits die gewünschten Hotelzimmer und/oder ggf. die
Tribünenplätze ausgebucht, wird der Buchende darüber sowie über Alternativen unverzüglich vom Grand Prix
Travel Team informiert. Stimmt der Buchende dem vorgeschlagenen Änderungen zu, so werden diese nach einer
entsprechenden Rückbestätigung für beide Seiten verbindlich. Sofern nur Tickets oder Eintrittskarten bestellt
werden, tritt Grand Prix Travel Team nur als Vermittler auf. Vertragspartner in diesem Fall ist der
Rennveranstalter, also der Promoter des jeweiligen Rennens, welcher dem Aufdruck der Eintrittskarte zu
entnehmen ist. Es besteht nur dann ein Anspruch auf die reservierten Hotelzimmer und ggf. Tribünenplätze,
wenn diese ausdrücklich bestätigt worden sind. Der Reisende kann die Reiseunterlagen und/oder Tickets 10 Tage
vor dem Rennen bei Grand Prix Travel Team in Köln abholen oder sich gegen Kostenerstattung auf eigenes Risiko
zusenden lassen. In Ausnahmefällen behält sich Grand Prix Travel Team ausdrücklich das Recht vor, auch bis zum
Veranstaltungstag ggf. durch persönliche Übergabe oder Hinterlegung am Veranstaltungsort die Lieferung vorzunehmen.
§ 3 Bezahlung
Der Reisepreis ist zehn Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann,
wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen
gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. Grand Prix Travel Team ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug
und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden bis zur Höhe der
Stornierungsstaffel zu berechnen. Insoweit gelten § 4 Abs. 1 bis 2 entsprechend.
§ 4 Stornierungen/Rücktrittskosten
Vor Reisebeginn kann jederzeit vom Reisevertrag zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich
formlos möglich, in Ihrem eigenen Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen
wir Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann ein angemessener
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des
Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns verlangte Pauschale. Entsprechend der vorgenannten
Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Reisenden in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Reisebeginn
erklärt wurde, vom vereinbarten Reisepreis zu zahlen:
bis 90. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 89. bis 60. Tage vor Reisebeginn 35%
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%
des Reisepreises.
Bei Nichtanreise bleibt der volle Reisepreis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich
nicht um einen Reisevertrag handelt, ist ausgeschlossen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Reisepreis nicht eingeschlossen ist. Für die Kündigung des
Reisevertrags wegen höherer Gewalt gilt § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§ 5 Aufgedruckter Ticketpreis
Die prospektierten Ticketpauschalpreise entsprechen nicht dem Preisaufdruck auf der Karte. Sie enthalten Eigen-
und Fremdgebühren, anteiligen Finanzierungs- und Beschaffungskosten, deutsche Reiseleitung sowie anteilige
Transferkosten. Es gilt die jeweils veröffentlichte Preisliste bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
Verbindlich ist die im Internet unter www.gptt.de veröffentlichte Preisliste.
§ 6 Gefahrenübergang
Sofern der Reisende den Versand der Reiseunterlagen an eine von ihm angegebene Adresse wünscht, werden die
Versandkosten separat berechnet. Gefahrenübergang der Karten ist die Versandstelle Köln. Die Zusendung der
Unterlagen, insbesondere der Eintrittskarten und Flugtickets erfolgt per Einschreiben/Rückschein oder mit
einem Kurier-/Paketdienst. Auf § 2 Abs. 5 dieser Vertragsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 7 Haftung/Schadensersatz
Grand Prix Travel Team steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die
gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermittelt haben (z. B. Vermittlung von Tickets) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haften wir auch bei einer
Teilnahme der Reiseleitung an diesen Veranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Eine Haftung von Grand Prix Travel Team ist ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anwendbar sind. Grand Prix Travel Team kann sich dann auch
gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Motorsport ist eine gefährliche Sportart. Dies gilt auch für
Zuschauer. Dem Buchenden ist bekannt, dass die Durchführung der Rennveranstaltung nicht vom Grand Prix Travel
Team, sondern jeweils von den nationalen Rennsportveranstaltern organisiert und durchgeführt wird. Höhere Gewalt,
Terroranschläge sowie ggf. unerhebliche Änderungen seitens der Motorsportbehörden berechtigen nicht zur
Rückerstattung des Reisepreises. Grand Prix Travel Team übernimmt keine Haftung verkehrbedingte
Transferverzögerungen. Bei Abbruch des Rennens oder der Trainingsläufe sowie bei verkehrsbedingten
Transferverzögerungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reise- oder Ticketpreises. Für die
Durchführung und den Ablauf der Rennveranstaltung haftet Grand Prix Travel Team nicht. Eine Haftung für
Schreib- und Druckfehler im Prospekt wird nicht übernommen. Den Anweisungen der Reiseleitung, des
Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und bei jeder Art von
gefährlichem Verhalten kann der sofortigen Ausschluss von der Reise erfolgen. Für alle Schadensersatzansprüche
gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,00 bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises
je Kunde und Reise, wenn dieser EUR 4.100,00 übersteigt. Mängel, aus denen Minderungsansprüche geltend
gemacht werden, müssen bei der Reiseleitung reklamiert werden um Grand Prix Travel Team die Mängelbeseitigung
oder -minderung zu ermöglichen. Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise, hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Grand Prix Travel
Team geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird in Ihrem eigenen Interesse
empfohlen (Beweissicherung), Ansprüche schriftlich geltend zu machen, doch kann dies auch formlos geschehen.
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren in einem Jahr. Die Frist
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Grand Prix Travel
Team und Reisendem Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründen das Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt, bis der Grand Prix Travel Team oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlung
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 8 Kompensation
Grand Prix Travel Team behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und
miteinander zu verrechnen, auch für den Fall, dass verschiedene Destinationen oder Arrangements gebucht wurden.
§ 9 Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Reisevertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Reise
auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Fee von
20% gesondert in Rechnung gestellt.
§ 10 Programmänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, sobald die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Transferleistungen und Shuttle-Zeiten. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
§ 11 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
wird Köln als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei dem Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teiles
dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 12 Impressum
Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG Amtsgericht Köln, HRA 21072 Komplementärin GP Management GmbH Amtsgericht
Köln, HRB 47951 Geschäftsführer Dr. Martin Küster, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, D - 50672 Köln (Germany) USt-Id. Nr.:
DE228806359 Telefon: (+49) 0221 - 399 8990 Telefax: (+49) 0221 - 399 8993 E-Mail: info@gptt.de
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