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Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG, Amtsgericht Köln HRA 21072
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1.Inhalt des Onlineangebotes
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2.Verweise und Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Internet-Angebot und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserem Internet-Angebot angebrachten Links. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3.Urheber- und Kennzeichenrecht
Wenn in diesem Internet-Angebot ein Urheberrecht (Copyright) verletzt wird, bitten wir um Bescheid, um diese Verletzung zu bereinigen. Die Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützte Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG nicht gestattet.

4.Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite weiterverwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen diese Textes der Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISE UND TICKETBUCHUNGEN

§ 1 Reiseleistungen
Unsere zugrunde gelegten Pauschalpreise beinhalten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Prospektangaben sind bindend. Welche Leistungen im Detail vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus Bestellung und Buchungsbestätigung (Reisevertrag). Unsere Angebote und Preise richten sich an private Abnehmer. Preise für gewerbliche Abnehmer zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Bei der Bestellung von einzelnen Leistungen (Tickets, Hotels u.ä. ) ist immer auch eine deutsche Reiseleitung sowie ein Shuttletransfer ab unseren bzw. den Hotels unserer Touristikpartner Leistungsbestandteil des Vertrages (Leistungspaket).

§ 2 Verbindlichkeit/Vertragspartner
Alle Buchungen im Rahmen von Kurzreisen und Ticketbestellungen haben für den Buchenden verbindlichen Charakter. Mit der Buchung/Bestellung geben Sie ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Rechts ab, welches durch unsere Bestätigung zum Vertrag führt (Angebot und Annahme). Wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, so gilt dies als ein neues Angebot unsererseits, an das wir für fünf Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses Angebot binnen der Frist annehmen. Bleibt eine Annahme Ihrerseits aus, so kommt kein Reisevertrag zustande. Sind lediglich einzelne Tribünenplätze nicht mehr verfügbar, hat Grand Prix Travel Team das Recht, die gebuchten Plätze auf Plätze der gleichen oder besseren Kategorie umzubuchen, ohne dass dies als ein neues Angebot im Sinne von Absatz 1 gilt. Dasselbe gilt für Hotels oder Hotelzimmer! Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits die gewünschten Hotelzimmer und/oder ggf. die Tribünenplätze ausgebucht, wird der Buchende darüber sowie über Alternativen unverzüglich vom Grand Prix Travel Team informiert. Stimmt der Buchende dem vorgeschlagenen Änderungen zu, so werden diese nach einer entsprechenden Rückbestätigung für beide Seiten verbindlich. Sofern nur Tickets oder Eintrittskarten bestellt werden, tritt Grand Prix Travel Team nur als Vermittler auf. Vertragspartner in diesem Fall ist der Rennveranstalter, also der Promoter des jeweiligen Rennens, welcher dem Aufdruck der Eintrittskarte zu entnehmen ist. Es besteht nur dann ein Anspruch auf die reservierten Hotelzimmer und ggf. Tribünenplätze, wenn diese ausdrücklich bestätigt worden sind. Der Reisende kann die Reiseunterlagen und/oder Tickets 10 Tage vor dem Rennen bei Grand Prix Travel Team in Köln abholen oder sich gegen Kostenerstattung auf eigenes Risiko zusenden lassen. In Ausnahmefällen behält sich Grand Prix Travel Team ausdrücklich das Recht vor, auch bis zum Veranstaltungstag ggf. durch persönliche Übergabe oder Hinterlegung am Veranstaltungsort die Lieferung vorzunehmen.

§ 3 Bezahlung
Der Reisepreis ist zehn Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. Grand Prix Travel Team ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden bis zur Höhe der Stornierungsstaffel zu berechnen. Insoweit gelten § 4 Abs. 1 bis 2 entsprechend.

§ 4 Stornierungen/Rücktrittskosten
Vor Reisebeginn kann jederzeit vom Reisevertrag zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos möglich, in Ihrem eigenen Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns verlangte Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Reisenden in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Reisebeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Reisepreis zu zahlen:
bis 90. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 89. bis 60. Tage vor Reisebeginn 35%
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14. Tag vor Reisebeginn 90%
des Reisepreises.
Bei Nichtanreise bleibt der volle Reisepreis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Reisevertrag handelt, ist ausgeschlossen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Reisepreis nicht eingeschlossen ist. Für die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gilt § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 5 Aufgedruckter Ticketpreis
Die prospektierten Ticketpauschalpreise entsprechen nicht dem Preisaufdruck auf der Karte. Sie enthalten Eigen- und Fremdgebühren, anteiligen Finanzierungs- und Beschaffungskosten, deutsche Reiseleitung sowie anteilige Transferkosten. Es gilt die jeweils veröffentlichte Preisliste bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Verbindlich ist die im Internet unter www.gptt.de veröffentlichte Preisliste.

§ 6 Gefahrenübergang
Sofern der Reisende den Versand der Reiseunterlagen an eine von ihm angegebene Adresse wünscht, werden die Versandkosten separat berechnet. Gefahrenübergang der Karten ist die Versandstelle Köln. Die Zusendung der Unterlagen, insbesondere der Eintrittskarten und Flugtickets erfolgt per Einschreiben/Rückschein oder mit einem Kurier-/Paketdienst. Auf § 2 Abs. 5 dieser Vertragsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 7 Haftung/Schadensersatz
Grand Prix Travel Team steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermittelt haben (z. B. Vermittlung von Tickets) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haften wir auch bei einer Teilnahme der Reiseleitung an diesen Veranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Eine Haftung von Grand Prix Travel Team ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anwendbar sind. Grand Prix Travel Team kann sich dann auch gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Motorsport ist eine gefährliche Sportart. Dies gilt auch für Zuschauer. Dem Buchenden ist bekannt, dass die Durchführung der Rennveranstaltung nicht vom Grand Prix Travel Team, sondern jeweils von den nationalen Rennsportveranstaltern organisiert und durchgeführt wird. Höhere Gewalt, Terroranschläge sowie ggf. unerhebliche Änderungen seitens der Motorsportbehörden berechtigen nicht zur Rückerstattung des Reisepreises. Grand Prix Travel Team übernimmt keine Haftung verkehrbedingte Transferverzögerungen. Bei Abbruch des Rennens oder der Trainingsläufe sowie bei verkehrsbedingten Transferverzögerungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reise- oder Ticketpreises. Für die Durchführung und den Ablauf der Rennveranstaltung haftet Grand Prix Travel Team nicht. Eine Haftung für Schreib- und Druckfehler im Prospekt wird nicht übernommen. Den Anweisungen der Reiseleitung, des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und bei jeder Art von gefährlichem Verhalten kann der sofortigen Ausschluss von der Reise erfolgen. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,00 bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Kunde und Reise, wenn dieser EUR 4.100,00 übersteigt. Mängel, aus denen Minderungsansprüche geltend gemacht werden, müssen bei der Reiseleitung reklamiert werden um Grand Prix Travel Team die Mängelbeseitigung oder -minderung zu ermöglichen. Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Grand Prix Travel Team geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen (Beweissicherung), Ansprüche schriftlich geltend zu machen, doch kann dies auch formlos geschehen. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Grand Prix Travel Team und Reisendem Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründen das Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Grand Prix Travel Team oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

§ 8 Kompensation
Grand Prix Travel Team behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen, auch für den Fall, dass verschiedene Destinationen oder Arrangements gebucht wurden.

§ 9 Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Reisevertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Reise auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Fee von 20% gesondert in Rechnung gestellt.

§ 10 Programmänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sobald die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Transferleistungen und Shuttle-Zeiten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 11 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag wird Köln als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei dem Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 12 Impressum
Grand Prix Travel Team GmbH & Co. KG Amtsgericht Köln, HRA 21072 Komplementärin GP Management GmbH Amtsgericht Köln, HRB 47951 Geschäftsführer Dr. Martin Küster, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, D - 50672 Köln (Germany) USt-Id. Nr.: DE228806359 Telefon: (+49) 0221 - 399 8990 Telefax: (+49) 0221 - 399 8993 E-Mail: info@gptt.de

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